SoftSkills und Persönlichkeitsentwicklung
Me too - Professioneller Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
Bildungszentrum Kirkel der Arbeitskammer des Saarlandes (BZK)
24 Stunden
Kursbeschreibung
Rechte, Pflichten und Möglichkeiten für Frauenbeauftragte,
Interessenvertretungen und Führungskräfte
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist ein hochaktuelles Thema und stellt
u.a. eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Sinne des Allgemeinen
Gleichstellungsgesetzes (AGG) dar. Das saarländische LGG verpflichtet
Dienststellen dazu, sexuellen Belästigungen am Arbeitsplatz vorzubeugen und
die erforderlichen dienst- und arbeitsrechtlichen Maßnahmen zu ergreifen.
Vorgesetzte sind verpflichtet, bekannt gewordene sexuelle Belästigungen der
Leitung zu melden. Wegsehen und Nichthandeln ist eine Pflichtverletzung der
Führungskraft und kann geahndet werden.
Die Frauenbeauftragte ist von Anfang an zu beteiligen. Ihr kommt hier eine
entscheidende Bedeutung zu, oft ist sie erste Ansprechpartnerin von
Betroffenen. Außerdem ist es eine ihrer Aufgaben, den Arbeitgeber über
mögliche Handlungsoptionen, sowie der entsprechenden Präventionsmaßnahmen zu
beraten und mit der Interessenvertretung auf betriebliche Umsetzung zu achten.
Sexueller Belästigung am Arbeitsplatz entgegenzuwirken ist nicht Sache einer
einzelnen Person, sondern fordert die Dienststellenleitung genauso wie die
beratende Frauenbeauftragte und Vorgesetzte.
Wir statten die Teilnehmenden mit dem Wissen über Gesprächstechniken und
Strategien aus, um sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zu erkennen,
bestenfalls zu verhindern und angemessen darauf zu reagieren.
DIE SEMINARINHALTE IN STICHWORTEN:
Sexuelle Belästigung: Definition, Vorurteile und Fakten, Begriffsklärung
Fürsorge- und Schutzpflichten des Arbeitgebers – Gelingens- und
Verhinderungsbedingungen Effektive Präventionsstrukturen, auch im Kontext des
AGG, des LGG und der allgemeinen Rechtsprechung Handlungsoptionen der
unterschiedlichen Akteure Umgang mit Betroffenen, Verhalten in Gesprächen mit
Betroffenen & Beschuldigten Rollenklärung und Beratungstechniken
Innerbetriebliche Öffentlichkeitsarbeit, Ansätze für Dienst- bzw.
Betriebsvereinbarungen
Interessenvertretungen und Führungskräfte
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist ein hochaktuelles Thema und stellt
u.a. eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Sinne des Allgemeinen
Gleichstellungsgesetzes (AGG) dar. Das saarländische LGG verpflichtet
Dienststellen dazu, sexuellen Belästigungen am Arbeitsplatz vorzubeugen und
die erforderlichen dienst- und arbeitsrechtlichen Maßnahmen zu ergreifen.
Vorgesetzte sind verpflichtet, bekannt gewordene sexuelle Belästigungen der
Leitung zu melden. Wegsehen und Nichthandeln ist eine Pflichtverletzung der
Führungskraft und kann geahndet werden.
Die Frauenbeauftragte ist von Anfang an zu beteiligen. Ihr kommt hier eine
entscheidende Bedeutung zu, oft ist sie erste Ansprechpartnerin von
Betroffenen. Außerdem ist es eine ihrer Aufgaben, den Arbeitgeber über
mögliche Handlungsoptionen, sowie der entsprechenden Präventionsmaßnahmen zu
beraten und mit der Interessenvertretung auf betriebliche Umsetzung zu achten.
Sexueller Belästigung am Arbeitsplatz entgegenzuwirken ist nicht Sache einer
einzelnen Person, sondern fordert die Dienststellenleitung genauso wie die
beratende Frauenbeauftragte und Vorgesetzte.
Wir statten die Teilnehmenden mit dem Wissen über Gesprächstechniken und
Strategien aus, um sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zu erkennen,
bestenfalls zu verhindern und angemessen darauf zu reagieren.
DIE SEMINARINHALTE IN STICHWORTEN:
Sexuelle Belästigung: Definition, Vorurteile und Fakten, Begriffsklärung
Fürsorge- und Schutzpflichten des Arbeitgebers – Gelingens- und
Verhinderungsbedingungen Effektive Präventionsstrukturen, auch im Kontext des
AGG, des LGG und der allgemeinen Rechtsprechung Handlungsoptionen der
unterschiedlichen Akteure Umgang mit Betroffenen, Verhalten in Gesprächen mit
Betroffenen & Beschuldigten Rollenklärung und Beratungstechniken
Innerbetriebliche Öffentlichkeitsarbeit, Ansätze für Dienst- bzw.
Betriebsvereinbarungen
Termine und Orte
05.11.2025
Am Tannenwald 1
66459 Kirkel
Kursdetails
- Zeitmodell
- Ganztagsveranstaltung Dauer 24 zu je 50 Minuten
- Dauer
- 24 Stunden
Barrierefreiheit
Dieser Kurs ist barrierefrei zugänglich. ja
Zusätzliche Informationen
Ganztagesseminar. Beginn: jeweils um 9 Uhr - Ende: 17 Uhr. Dieses
Bildungsangebot richtet sich an: Frauen- und
Gleichstellungsbeauftragte,Personalratsmitglieder Vor-Ort-Veranstaltung
Bildungsangebot richtet sich an: Frauen- und
Gleichstellungsbeauftragte,Personalratsmitglieder Vor-Ort-Veranstaltung
795,00 €
Dauer:
24 Stunden
Format:
Vor-Ort-Veranstaltung
Ort:
66459 Kirkel
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Anbieter
Bildungszentrum Kirkel der Arbeitskammer des Saarlandes (BZK)
(06849) 909-0
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